Fr. Oberurseler Forstdienstleistungen e.K.
Impressum
fr. Oberurseler Forstdienstleistungen e.K.
Anschrift:
Florian Rentel
Auf dem Burgflecken 1b
61267 Neu Anspach
Telefon: 06171-6941543
Telefax: 06171-6941562
E-Mail: Oberurseler_forstdienstleistungen@web.de
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Handelsregister Nr.: A4983 Bad Homburg
Steuer-Nr: 03 860 32903
Steuer-ID: DE 253 459 804
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AGB
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Firma
fr. Oberurseler Forstdienstleistungen e.K.
Schillerstr.3 in 61440 Oberursel
1.1 Angebot
Das Angebot ist für 4 Wochen nach
Angebotsabgabe gültig. Das Angebot wandelt sich
durch die Unterschrift des Auftraggebers in einen
rechtsverbindlichen Vertrag.
1.2 Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen
nach Art und Umfang gelten als Vertragsgrundlagen
in der Reihenfolge der nachfolgenden Aufstellung:
das Leistungsverzeichnis
Angebot vom Datum/Projekt Nr./Angebot -Nr.
Auftragsbestätigung
1.2.1 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt, dass sämtliche für die
Durchführung der Arbeiten erforderlichen
Genehmigungen vor Arbeitsbeginn vorliegen und
kann diese auf Verlangen vorzeigen.
1.3 Ausführung
Die Ausführung der Arbeiten des Garten- und
Landschaftsbaus richtet sich nach dem
zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den
anerkannten Regeln der Technik, wie sie unter
anderem aufbauend auf der Leistung im Auftrag
vereinbart ist. Dabei ist die Fertigstellungspflege
zum Beispiel nach DIN 18916 und DIN 18917 nach
Art, Umfang und Dauer gesondert zu vereinbaren.
Wurde diese nicht schriftlich vereinbart, übernimmt
diese automatisch der Auftraggeber.
1.4 Vergütung
Durch die vereinbarten Preise werden alle
Leistungen abgegolten, die nach Ziffer 1.2
genannten Vertragsgrundlagen und der
gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen
Leistung gehören. Erhöhen oder ermäßigen sich
zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die
Steuern sowie Preise für Baustoffe, Bauteile,
Betriebsmittel, Pflanzen, Saatgut, Frachten und
Transportkosten, Dünger, Erden u.a. sind diese
Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten
und Ermäßigungen entsprechend weiterzugeben,
sofern zwischen Vertragsabschluss und Abnahme
mehr als 4 Wochen liegen.
Dies gilt nicht bei einer vereinbarten
Pauschalvergütung. Hier bleibt der vertragliche
Pauschal-/
Festpreis bestehen. Ausgenommen ist hier die zu
entrichtende Mehrwertsteuer.
1.4.1 Leistung ohne Berechnung oder
nachberechnete Leistungen
Sind auf der Rechnung Positionen aufgeführt, mit
dem Betrag 0,00 € oder mit o.b. bezeichnet, dann
sind das Leistungen, die nicht berechnet oder
nachberechnet werden. Sofern er sich hierbei um
Kulanzleistungen handelt, können diese nicht
nachgefordert werden und unterliegen keiner
Gewährleistung. Kulanzleistungen können auch
nicht bemängelt werden.
1.5 Freigabe des Baufelds
Das Baufeld wird vom Auftraggeber frei zur
Verfügung gestellt, sodass mit den Arbeiten
unmittelbar begonnen werden kann. Sollte dies
nicht der Fall sein, so übernimmt der Auftraggeber
sämtliche Kosten der Verzögerung. Dazu gehören
Ausfallzeiten des Personals und der Transporteure
sowie alle weiteren Kosten.
2. Lagerplätze und Anschlüsse
Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen
Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse (Strom,
Wasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf dem
Grundstück unentgeltlich für den gesamten
Zeitraum der Bauleistung in erforderlicher Menge
zur Verfügung gestellt. Insbesondere stellt der
Auftraggeber einen abschließbaren Raum für das
Werkzeug, Maschinen sowie Material für den
gesamten Zeitraum der Bauleistung zur Verfügung
und übernimmt bei Verlust sowie Diebstahl die
Haftung.
3. Fertigstellungsfristen
Die vorgesehenen Fertigstellungsfristen sind
gemeinsam festzulegen und schriftlich zu
bestätigen. Wurden keine Fertigstellungsfristen
vereinbart, so ist das Bauende offen und muss
nachträglich nicht mehr festgelegt werden.
4. Abnahme
Die Fertigstellung der Leistung wird dem
Auftraggeber persönlich oder schriftlich in Form
angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine
Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb
von 3 Werktagen gemeinsam mit dem
Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme
verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 7
Werktagen nach der erfolgten Meldung über die
Fertigstellung als abgenommen. Hat der
Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der
Leistung in Benutzung genommen, so gilt die
Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach
Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen
Mängeln hat der Auftraggeber sofort bei deren
Bekanntwerden zu melden (insbesondere bei Teilen
der Leistung, die durch die weitere Ausführung der
Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst
spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich
geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die
Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie
nicht schon vorher nach VOB/B § 7 trägt.
4.1 Abnahmeverweigerung
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, ohne
hier Gründe zu nennen, zählt die Bauleistung als
abgenommen. Die Bauleistung kann dann ohne
Weiteres Nachfragen abgerechnet werden.
5. Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass
seine Leistung zur Zeit der Abnahme
ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten
Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu
dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die
vom Auftraggeber geliefert oder beschafft wurden,
wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung
übernommen. Dies gilt auch für Eigenleistungen
des Auftraggebers und für Setzungsschäden die
aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.
Auf erkennbare Mängel hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber sofort und schriftlich hinzuweisen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und
Lieferungen des Garten- und Landschaftsbaus ein
Jahr beginnend mit der Abnahme. Während der
Gewährleistungsfrist verpflichtet sich der
Auftragnehmer, alle Mängel, die auf eine vom
Auftraggeber nachgewiesene vertragswidrige
Leistung oder Lieferung zurückzuführen sind, auf
seine Kosten zu beseitigen, wenn es der
Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt.
Würde die Mängelbeseitigung einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann
der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung
in angemessener Höhe herabgesetzt wird.
Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere
auf Schadenersatz, sind auf die halbe Höhe des
Auftragswertes begrenzt. Der Auftraggeber haftet
gegenüber Dritten ob der Gefahren der Arbeiten.
Die diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers
beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige
Haftung.
5.1 Anwachsgarantie
Eine Anwachsgarantie wird unsererseits nicht
angeboten.
Wird dies verlangt, so ist dies mit der
dazugehörigen Anwachspflege schriftlich
festzulegen, damit die fachliche Behandlung der
Pflanzen garantiert ist.
6. Abrechnung
Sobald der Auftrag/die Dienstleistung fertiggestellt
ist, wird dieser unmittelbar nach Auftragsabnahme
abgerechnet und der vereinbarte Festpreis in
Rechnung gestellt.
6.1 Feststellungen der Leistungen und Lieferungen
Die zur Abrechnung der Leistungen und
Lieferungen erforderlichen Feststellungen
(Aufmaße o.ä.) sind vom Auftraggeber und
Auftragnehmer gemeinsam vorzunehmen. Bei
alleiniger Feststellung durch den Auftragnehmer gilt
der Vertragsabschluss als verbindliche
Anerkennung der Feststellung durch den
Auftraggeber.
6.2 Zusätzliche Leistungen und Lieferungen
Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den
ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen
und Lieferungen werden nach den hierfür
vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind
keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die
derzeitigen Stundensätze und
Entsorgungsgebühren der fr. Oberurseler
Forstdienstleistungen e.K. bei Abrechnungen nach
Aufwand. Alle Preise gelten zuzüglich der
gesetzlichen MwSt.
Im Vertrag ist festzuhalten, wer gegebenenfalls
außer dem Auftraggeber selbst zur Anweisung von
Stundenlohnarbeiten sowie zur Beauftragung von
zusätzlichen Leistungen und Lieferungen berechtigt
ist. Der Nachweis über Stundenlohnarbeiten und
zusätzliche Leistungen und Lieferungen wird dem
Auftraggeber umgehend zur Bestätigung vorgelegt,
die sofort zu erfolgen hat. Werden Lieferscheine
und Stundennachweise per E-Mail versendet und
diese nicht innerhalb von 2 Tagen bemängelt oder
schriftlich bestätigt, zählt die Nichthandlung als
Bestätigung und ist nachträglich nicht mehr zu
beanstanden. Sollte diese doch beanstandet
werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für den
Gutachternachweis.
Zahlungen gelten als Anerkennung der erbrachten
Leistungen. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als
anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als nicht
anerkannt zurückgegeben hat oder schriftlich
Einwand erhoben hat.
7. Zahlung
Die Rechnung ist immer zahlbar sofort nach Erhalt,
ohne Abzug vom Rechnungsbetrag.
7.1 Vorauszahlungen bei Aufträgen
Zahlungsbedingungen:
Während der Bauzeit werden folgende
Abschlagsrechnungen geschrieben: 33% (oder im
Auftrag festgelegt) vor Arbeitsbeginn, 40% (oder im
Auftrag festgelegt) bei Materiallieferung,
Restzahlung nach Bauabnahme.
Nichteinhaltungen der Zahlungsbedingungen
berechtigen, die Arbeiten nicht zu beginnen oder
zur Einstellung der Arbeiten. Nach einem
Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen wird der
Auftrag zu Lasten des Auftraggebers
gekündigt/storniert.
Sollte innerhalb der 7 Tage eine Teilzahlung
eingehen, jedoch nicht der volle
Vorauszahlungsbetrag, dann zählt dieses ebenfalls
als Zahlungsverzug und berechtigt zur
Kündigung/Stornierung des Auftrags.
7.2 Abrechnung bei Kündigung/Stornierung des
Auftrags
Nach der Kündigung/Stornierung werden die
geleisteten Bauwerke/Dienstleistungen zuzüglich
15% Stornierungskosten berechnet.
7.3 Auswirkungen bei Kündigungen/Stornierung
Alle gekündigten Aufträge und Stornierungen durch
Zahlungsverzug werden an die Creditreform
weitergeleitet.
7.4 Biomasse, Häckselgut, Schreddermaterial,
Humus, Siebüberläufer
Besteller, Abholer für Biomassen (Großabnehmer),
verpflichten sich, die Tonnage des abgeholten
Materials innerhalb von 4 Wochen nach Abholung
nachzuweisen. Dies geschieht durch eine geeichte
Wiegung/Wiegeschein. Versäumt der Abholer dies,
so erlischt nach 8 Wochen die
Preisvereinbarung/Preisbindung und es wird nach
cbm abgerechnet zuzüglich 1 Euro wie folgt:
Beispiel:
Vereinbarter Preis 20 Euro/t wird dann 20 Euro/cbm
zuzüglich 1 Euro/cbm = 21 Euro/cbm
Ein Nachverhandeln ist nach Ablauf der 8 Wochen
ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages
bleiben sämtliche Lieferungen – Baustoffe, Bauteile,
Pflanzen und alle Materialien und Leistungen –
Eigentum der Firma
fr. Oberurseler Forstdienstleistungen e.K.,
soweit sie mit dem Grundstück noch nicht
verbunden sind.
9. Duldung und Wegnahme
Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird er
nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers
dulden, dass dieser Baustoffe, Bauteile und
Pflanzen, auch wenn diese bereits mit Grund und
Boden fest verbunden sind, aufnehmen und unter
Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom
Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen
und sich aneignen darf. Die Lieferung sämtlicher
Waren und Leistungen erfolgt unter
Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den
nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
Eigentum der Firma fr. Oberurseler
Forstdienstleistungen e.K. Ist die Ware oder
Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der
ersten Mahnung bezahlt, sind die Firma fr.
Oberurseler Forstdienstleistungen e.K. und die
Lieferanten berechtigt, das Grundstück des
Auftraggebers zu betreten und diese
wiederzuholen.
10. Zahlungsverzug
Alle Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt, ohne
Abzug vom Rechnungsbetrag. Sollte eine
Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt und
vollständig ausgeglichen sein, dann befindet sich
der Auftraggeber im Zahlungsverzug.
10.1. Mahnung
Die Firma fr. Oberurseler Forstdienstleistungen e.K.
wird den fälligen Rechnungsbetrag nur einmal
anmahnen. Sollte dann innerhalb von 7 Tagen nach
Erhalt der Mahnung die Rechnung immer noch
nicht beglichen sein, wird diese Rechnung zur
Einziehung des Rechnungsbetrages und
Mahnkosten unmittelbar an die Creditreform
weitergeleitet.
11. Auftragsbedingungen
Auftragsbedingungen, die in dem Auftrag aufgeführt
sind, sind Bestandteil der AGB.
Für nicht entfernte Materialien, die im
Baumfällbereich liegen, wird keine Haftung
übernommen. Ausgenommen sind feststehende
Gebäude, Hütten usw., die sich nicht entfernen
lassen. Mängel müssen sofort und in schriftlicher
Form angezeigt werden und berechtigen nicht zur
Einbehaltung des Rechnungsbetrags.
11.1 Mehrarbeiten
Aufträge gelten, wie in der Leistung beschrieben.
Arbeiten, die nicht aufgeführt wurden, zählen als
Mehrarbeit und werden gesondert berechnet. Bei
Rodung und Wurzelstockfräsen verbleibt das
Fräsgut immer im Boden. Es wird nur bei einem
schriftlich festgehaltenen Auftrag entfernt.
12. Widerrufsbelehrung
Der Auftrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen
werden. Nach der Widerrufsfrist berechnen wir 15%
vom Auftragswert als Aufwandsentschädigung. Die
Warenbestellung kann nach der Widerrufsfrist nicht
storniert werden, da diese Sonderbestellungen sind.
Bei Nichtabnahme verpflichtet sich der Besteller zu
vollem Schadensersatz.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie uns (Florian Rentel,
Schillerstraße 3, 61440 Oberursel, Tel.: 06171-
6941543, Fax: 06171-6941562, E-Mail:
oberurseler_forstdienstleistungen@web.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Die Firma fr. Oberurseler Forstdienstleistungen ist
versichert bei der Itzehoer Versicherung in Itzehoe.
Gerichtsstand ist Bad Homburg.
Es gelten die derzeitigen Stundensätze und
Entsorgungsgebühren der fr. Oberurseler
Forstdienstleistungen e.K. bei Abrechnungen nach
Aufwand. Alle Preise gelten zuzüglich der
gesetzlichen MwSt.
Bei Arbeitsbeginn erkennt der Auftragsgeber die
AGB bedingungslos an, auch wenn er dieses nicht
schriftlich erklärt hat.
Stand: April 2019
Copyright 2018 fr. Oberurseler Forstdienstleistungen e.K.